+49 8650 984 879 0  83487 Marktschellenberg, Salzburger Straße 20

Über uns



Die Bürgerliste ist eine organisierte Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern aus allen Marktschellenberger Ortsteilen, die sich eine ehrliche, kompetente und bürgernahe Kommunalpolitik für unsere Gemeinde zum Ziel gesetzt hat.

Unsere Ziele sind

  • Verbesserungen für unsere Einrichtungen für Jung und Alt (Kindergarten, Grundschule, Senioreneinrichtungen),

  • Erhalt und Ausbau unserer Infrastruktur (Straßen, Wege, Breitband, Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung),

  • Schaffung von Chancen auf Bauland für Familien und Gewerbe,

  • Stärkung der Struktur im Ortskern, attraktives Wohnen (Freizeiteinrichtungen, Schwimmbad, Wander- und Radwege),

  • Erhalt der Landwirtschaft, Landschaft und Umwelt,

  • Sicherung der medizinischen Versorgung,

  • Unterstützung des Ehrenamtes,

  • Vernunft im Umgang mit Steuergeldern

Damit sich etwas ändert

TRANZPARENZ
- Entscheidungen nachvollziehbar machen
- ansprechbar und bürgernah
ZUKUNFT
- unsere Gemeinde attraktiver machen
- örtliche Strukturen stärken
VERNUNFT
- zeitgemäße, sachbezogene Lösungen für die Zukunft finden
- alle Fördermittel ausschöpfen

Der Verein

Die Bürgerliste Marktschellenberg Scheffau Landschellenberg Ettenberg ist eine Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern des Marktes Marktschellenberg, deren Zweck es ist, aktiv durch Mitarbeit im Marktgemeinderat an der Erfüllung kommunaler Aufgaben mitzuwirken und das Wohl und die Interessen der Einwohner zu fördern und zu vertreten. Sie übt ihre Tätigkeit nach demokratischen Grundsätzen und auf der Grundlage und im Rahmen des Grundgesetzes aus.
Der Verein wurde am 8. Dezember 2019 in Marktschellenberg gegründet.
Das Finanzamt Traunstein hat mit Schreiben vom 12.12.2019 zugestanden, für Spenden und Mitgliedsbeiträge Steuervergünstigungen nach 34 g EStG zu gewähren.
Falls Sie mehr über uns wissen möchten oder unserem Verein beitreten wollen, nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf.

Frage zur Wählbarkeit:

Das Wahlrecht ist das Fundament unserer Demokratie. Sowohl das aktive Wahlrecht als auch die Wählbarkeit gehört zu unseren höchsten Gütern.
Eine Einschränkung der Wahlrechte ist in einer Demokratie nur unter sehr hohen Anforderungen in einem sehr engen Rahmen möglich.
Die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, genannt Inkompatibilität, gehört auch zu den Grundlagen unserer Verfassung. Wie können beide Grundsätze im Kommunalrecht vereint werden?
In Bayern kann u.a. nicht zum Bürgermeister gewählt werden, wer hauptberuflich Beschäftigter oder beruflich in leitender Funktion seiner Gemeinde tätig ist. Dies sind sog. Amtsantrittshindernisse.

Was bedeutet das?
Wer weniger als 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit bei der Gemeinde in seinem Arbeitsvertrag vereinbart hat, ist nicht hauptberuflich beschäftigt.
Leitende Funktionen sind in seltenen Fällen in Arbeitsverträgen festgeschrieben. Sie ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan oder aus Organisationsvorgaben.
Dienstliche Positionen und Aufgabenverteilungen sind änderbar, insbes. wenn die/der Betroffene einverstanden ist oder es sogar wünscht.
Unser Bürgermeisterkandidat wird deshalb zum Beginn der Wahlzeit alle Voraussetzungen erfüllen.

Nur gemeinsam geht es vorwärts!

Wir von der Bürgerliste stehen für eine gedeihliche Zusammenarbeit für das Wohl aller in Marktschellenberg - nicht für Trennung oder Spaltung!
Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Marktgemeinderats und vollzieht alle seine Beschlüsse, also in Personalunion - dies ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geschrieben. Das Gesetz kennt keine Trennung von Entscheidern und Vollziehern.
Doppelspitzen mit einem ersten Bürgermeister und einem höchsten Verwaltungsbeamten gab es früher nur in Norddeutschland, nicht in Bayern.
Es sitzen alle im gleichen Boot! Nur mit Zusammenhalt kommt man voran.
Nur zusammen können wir die Probleme unseres Orts meistern und neue Projekte starten. Helfen wir zusammen und gehen mit Offenheit miteinander um!